Schweigepflicht:
Gespräche und Informationen werden vertraulich behandelt. PsychologInnen unterstehen den berufsethischen Grundsätzen des Berufsverbandes Schweizer PsychologInnen FSP.
Krankenkassenbeiträge:
Seit dem 1. Juli 2023 werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen. Es braucht hierfür eine Überweisung des Hausarztes. Weiter besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie selbst zu tragen.
Absenzenregelung:
Können Sie einen Termin nicht wahrnehmen, müssen Sie dies mindestens 24 Stunden vorher bekannt geben (E-Mail oder Anruf). Termine, die nach Ablauf dieser 24-Stundenregel abgesagt werden, müssen verrechnet werden.